Ambulant Betreutes Wohnen

Unsere Aufgabenstellung

Die Mitarbeiter:innen des Ambulant Betreuten Wohnens haben es sich zum Ziel gesetzt, psychisch erkrankte Menschen, ausgehend von deren individuellen Möglichkeiten und Beeinträchtigungen, dabei zu unterstützen, im eigenen Wohnraum ein selbst bestimmtes Leben zu führen.

Die Zielgruppe

Das Angebot wendet sich an Menschen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • im Kölner Stadtbezirk 3 leben (begründete Ausnahmen sind möglich)
  • an einer psychischen Erkrankung leiden

Unser Angebot

Wir bieten individuelle Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter:innen mit beruflicher Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen.

Unsere Mitarbeiter:innen sind zwischen 8:00 - 17:00 telefonisch wie persönlich erreichbar. Für Krisensituationen werden individuelle Pläne ausgearbeitet. In Einzelfällen kann eine telefonische Bereitschaft zur Verfügung gestellt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des individuellen Hilfeplans (BEI-NRW) und dessen Fortschreibung und Antragstellung. Wir informieren Sie über berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen und stellen erste Kontakte zu den Einrichtungen her. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihres Alltags, sowie der Orientierung in Richtung Berufstätigkeit u.a. durch die mögliche Teilnahme an Tagesstukturierenden Maßnahmen, Am Haelentor 7 in 50858 Köln.

Kostenträger

Die Kostenübernahme für das Ambulant Betreute Wohnen kann als Leistung nach §§ 99 ff SGB IX (Eingliederungshilfe) beim Landschaftsverband Rheinland beantragt werden (Hilfen zum selbständigen Wohnen für seelisch behinderte Menschen).
Beim Überschreiten der vom LVR gesetzten Einkommens- und/oder Vermögensfreibeträge müssen Sie sich eventuell an den Kosten beteiligen.

Das Jugendamt kann bis zum 21. bzw. 27. Lebensjahr auch der Kostenträger sein, bis zum 27. Lebensjahr wenn der:die Klient:in vor Aufnahme ins Wohnheim bereits Leistungen durch die Jugendhilfe bezogen hat.

Die Leistung des Ambulant Betreuten Wohnens kann auch privat mit Zwischenraum e.V. vereinbart werden.

Beantragung und Bewilligung

Die Beantragung dieser Leistungen erfolgt beim Landschaftsverband Rheinland. Die Bewilligung des Antrages durch den LVR erfolgt aufgrund eines Attestes Ihres Psychiaters sowie der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Ambulant Betreutes Wohnen Konzept zum Download

konzept_bewo.pdf (363,9 KiB)

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